ENTWURF · VERSION 1.0 · 24.09.2026

Partnerfahrer-Vermittlungsvertrag

zwischen ALPIRA SWISS („ALPIRA“) und dem online registrierten Partnerfahrer („Partner“).

Hinweis: Dies ist eine praktische Vertragsvorlage und keine individuelle Rechtsberatung. Vor dem produktiven Einsatz sollte sie in der Schweiz rechtlich und steuerlich geprĂĽft werden.

1. Gegenstand

ALPIRA vermittelt dem Partner einzelne Fahraufträge. Der Partner ist nicht verpflichtet, eine angebotene Fahrt anzunehmen. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Partner die konkrete Fahrt ausdrücklich akzeptiert.

2. Konkrete Fahrt & ACCEPT

Vor Annahme erhält der Partner mindestens Reservierungsnummer, Datum/Zeit, Abhol- und Zielort, Kundenpreis, Zahlungsart, ALPIRA-Provision und voraussichtlichen Partneranteil. Mit „ACCEPT“ bestätigt der Partner die konkrete Fahrt und diese Angaben.

3. Kundenzahlung

Der Fahrgast bezahlt den Fahrpreis direkt an den Partner. Je nach Fahrt kann die erforderliche Zahlungsart Barzahlung, Kredit-/Debitkarte oder TWINT sein. Der Partner darf eine Fahrt mit einer Zahlungsart nur annehmen, wenn er diese tatsächlich akzeptieren kann.

4. Vermittlungsprovision

Für jede über ALPIRA vermittelte und vom Partner ausgeführte Fahrt schuldet der Partner ALPIRA 25% des für die konkrete Fahrt vereinbarten Kundenpreises. Beispiel: Kundenpreis CHF 200 → ALPIRA CHF 50 → Partneranteil vor eigenen Kosten CHF 150.

Die Provision wird innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abschluss der Fahrt bzw. gemäss periodischer ALPIRA-Abrechnung bezahlt. Gesetzlich geschuldete Steuern/Abgaben werden gemäss anwendbarem Recht behandelt.

5. Preis & zusätzliche Forderungen

Der Partner hält den von ALPIRA bestätigten Kundenpreis ein. Zusätzliche Beträge dürfen dem Fahrgast nur belastet werden, wenn sie vorab vereinbart oder durch eine nachträgliche, vom Kunden bestätigte Leistungsänderung verursacht wurden.

6. Bewilligungen, Fahrzeug & Versicherung

Der Partner ist dafür verantwortlich, dass er und sein Fahrzeug sämtliche für die jeweilige Fahrt erforderlichen Führerausweise, Bewilligungen, Registrierungen, Plaketten und Versicherungen besitzen. Der Partner informiert ALPIRA unverzüglich, wenn eine Voraussetzung entfällt.

7. DurchfĂĽhrung

Der Partner führt akzeptierte Fahrten professionell, pünktlich und sicher durch. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung von ALPIRA zulässig. Gesetzliche Fahr- und Ruhezeiten sowie sonstige Vorschriften bleiben vorbehalten.

8. Stornierung / No-show

Kann der Partner eine akzeptierte Fahrt nicht durchführen, informiert er ALPIRA unverzüglich. Kundenstornierungen und No-shows werden anhand der für die konkrete Buchung kommunizierten Bedingungen behandelt. Eine Provision entsteht grundsätzlich nur auf tatsächlich ausgeführte bzw. ausdrücklich als provisionspflichtig bezeichnete Fahrten.

9. Kundenbeziehung / Umgehung

Der Partner darf Kontaktdaten aus einer ALPIRA-Vermittlung nicht dazu verwenden, die konkrete ALPIRA-Buchung ausserhalb des Systems abzuwickeln, um die vereinbarte Provision zu umgehen. Weitergehende Kundenbindungsbeschränkungen bedürfen einer gesonderten, rechtlich geprüften Regelung.

10. Status der Parteien

Die Parteien beabsichtigen eine Vermittlungs-/Partnerbeziehung. Die tatsächliche sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Qualifikation richtet sich jedoch nach dem anwendbaren Recht und den tatsächlichen Verhältnissen; diese Klausel allein legt den Status nicht verbindlich fest.

11. Daten & Nachweise

ALPIRA darf Registrierungs-, Buchungs-, ACCEPT-, Zahlungs- und Abrechnungsdaten speichern, soweit dies für Vermittlung, Abrechnung, Nachweis und gesetzliche Pflichten erforderlich ist. Beide Parteien bewahren ihre geschäftlich erforderlichen Unterlagen auf.

12. Laufzeit & Beendigung

Die Partnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei für zukünftige Aufträge beendet werden. Bereits akzeptierte Fahrten und bereits entstandene Provisionsforderungen bleiben davon unberührt. ALPIRA kann die Vermittlung bei ausstehenden Provisionen oder Compliance-/Sicherheitsproblemen aussetzen.

13. Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Eine Gerichtsstandsklausel sollte vor Verwendung unter Berücksichtigung des konkreten Firmensitzes und zwingender gesetzlicher Zuständigkeiten rechtlich geprüft und ergänzt werden.

Online acceptance: Der Partner akzeptiert die jeweils angezeigte Vertragsversion über das Partner-Registrierungsformular. Für jede Fahrt erfolgt zusätzlich ein konkretes ACCEPT.